... ist eine Eselsbrücke für die Definition von „Gewerbe“, § 1 II HGB:
- selbstständige
- entgeltliche
- nicht freiberufliche,
- planmäßig auf Dauer angelegte,
- nach außen gerichtete
- Tätigkeit,
- die erlaubt ist.
Quelle/Zitiervorschlag: Hamann, StudZR 7 (2010), S. 125, 135