Der Bräutigam hebt die Braut auf, trägt sie über die Schwelle, belastet sie – und ändert sie dadurch inhaltlich!
... ist eine Eselsbrücke für die Fallgruppen sachenrechtlicher Verfügung:
- Aufhebung
- Übertragung
- Belastung
- Inhaltsänderung
Quelle/Zitiervorschlag: Wikipedia, zit. in Hamann, ZDRW 3 (2016), S. 116, 132