Alle Säumigen Verlieren Ziemlich Schnell

... ist eine Eselsbrücke für die Voraussetzungen eines Versäumnisurteils
nach § 330 ZPO (gegen Kläger) oder § 331 ZPO (gegen Beklagten):

  • Antrag
  • Säumnis
  • keine Versagungsgründe i.S.v. §§ 335, 337 ZPO
  • Zulässigkeit der Klage
  • Schlüssigkeit der Klage (nur bei VU gegen Beklagten!)

Quelle/Zitiervorschlag: Mitgeteilt von Lambert Lützenrath per E-Mail-Formular am 21.4.2023