... ist eine Eselsbrücke für die Gemeindehoheiten im Kommunalrecht, Art. 28 II GG:
- Personalhoheit
- Rechtsetzungshoheit
- Organisationshoheit
- Planungshoheit
- Daseinsvorsorgehoheit
- Finanzhoheit
Quelle/Zitiervorschlag: Mitgeteilt von Sebastian Ziehm per E-Mail am 4.5.2021