... ist eine Eselsbrücke für die Komponenten der Zueignungsabsicht, §§ 242 I, 249 I StGB:

  • Absicht der aktuellen Aneigung
    und
  • Eventualvorsatz der endgültigen Enteignung

Quelle/Zitiervorschlag: Hamann, ZDRW 3 (2016), S. 116, 131

... ist eine Eselsbrücke für die Definition des Bandendiebstahls, § 244 I Nr. 2 StGB:

  • 3 müssen sich zusammengeschlossen haben,
  • 2 müssen bei der Tat zusammenwirken,
  • 1 muss die Tat als Täter begehen,
  • 0 müssen am Tatort zugegen sein.

Quelle/Zitiervorschlag: Hammerich S. 128, zit. in Hamann, Eselsbrückensammlung, 1.6.2016, S. 3 (Nr. 3-8)