... ist eine Eselsbrücke für die Voraussetzung der vertraglichen Schutzwirkung für Dritte:
- Leistungsnähe
- Interesse des Gläubigers
- Erkennbarkeit für Schuldner
- Bedürftigkeit des Dritten
Quelle/Zitiervorschlag: Instagram-Nutzerin @jurahurra, 2020
... ist eine Eselsbrücke für die Voraussetzung der vertraglichen Schutzwirkung für Dritte:
Quelle/Zitiervorschlag: Instagram-Nutzerin @jurahurra, 2020
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