1|234-Matrizen

... sind eine Eselsbrücke für die Vorschriften zu Fehlern eines Bebauungsplans.

Ausgehend von den schwarzen Ziffern 1 bis 4 in der links gezeigten Anordnung lässt sich durch einfache arithmetische Rechenoperationen die folgende Matrize konstruieren:

Matrix "materielle Fehler des Bebauungsplans"


Diese Matrize bezeichnet die Vorschriften über materielle Fehler eines Bebauungsplans:

  • § 1 Abs. 3, 4, 7 BauGB
  • § 2 Abs. 2 BauGB
  • § 8 Abs. 2 BauGB
  • § 9 Abs. 1–7 BauGB

Eine weitere Matrize lässt sich aus einer zweiten Anordnung der Ziffern 1 bis 4 konstruieren, wobei rechts der Trennstriche alle Absätze aufgenommen werden, die nicht schon in der obigen Matrize enthalten sind:

Matrix "formelle Fehler eines Bebauungsplans"


Diese Matrize bezeichnet die Vorschriften über formelle Fehler eines Bebauungsplans:

  • § 10 Abs. 1–3 BauGB
  • § 2 Abs. 1, 3, 4 BauGB
  • § 2a BauGB
  • § 3 Abs. 1–3 BauGB
  • § 4 Abs. 1–3 BauGB
  • § 9 Abs. 8 BauGB

Quelle/Zitiervorschlag: Göckler/Hölscher/Zinger, JURA 42 (2020), S. 1339–1342