... ist eine Eselsbrücke für die Definition von „Gewerbe“, § 1 II HGB:

  • selbstständige
  • entgeltliche
  • nicht freiberufliche,
  • planmäßig auf Dauer angelegte,
  • nach außen gerichtete
  • Tätigkeit,
  • die erlaubt ist.

Quelle/Zitiervorschlag: Hamann, StudZR 7 (2010), S. 125, 135