E-F-G

... ist eine Eselsbrücke für die drei Voraussetzungen der wirksamen Geltendmachung von Gestaltungsrechten im Zivilrecht:

  • Erklärung ggü. dem richtigen Erklärungsgegner
  • Fristwahrung, soweit das Recht fristgebunden ist
  • Grundlage der Rechtsausübung = Bestehen des Rechts

Quelle: unbekannt, Hinweise erbeten