... gehen Bürgschaft, Hypothek, Vormerkung, Pfand.

... ist eine Eselsbrücke für die akzessorischen Sicherungsrechte, §§ 401 Abs. 1, 886 BGB:

Mit der abgetretenen Forderung gehen die Hypotheken, Schiffshypotheken oder Pfandrechte […] sowie die Rechte aus einer für sie bestellten Bürgschaft […] über.

Steht demjenigen, dessen Grundstück oder dessen Recht von der Vormerkung betroffen wird, eine Einrede zu, [...] so kann er von dem Gläubiger die Beseitigung der Vormerkung verlangen.

Quelle/Zitiervorschlag: Infinit-E, zit. in Hamann, Eselsbrückensammlung, 1.6.2016, S. 6 (Nr. 6-7)